Weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste
und keine Veranstaltungen in Kirchen und Gemeindehäusern
Eine Frage, die in diesen Tagen immer wieder gestellt wird: Wie sieht es mit dem Verbot der Gottesdienste nach dem 19. April 2020 aus?
Vor allem seit es nun verschiedenen Maßnahmen zur Lockerung der Corono-Verordnung in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geben wird.
Zunächst ist festzuhalten: Die "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) in der Fassung vom 9. April 2020 ist nach wie vor bis zum 15. Juni 2020 in Kraft.. Dieser zufolge sind "Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen [...] sind grundsätzlich untersagt" (§ 3 Abs. 4). Kirchen können aber dennoch zum persönlichen Gebet geöffnet bleiben, Einladungen zu Versammlungen in den Kirchen und Veranstaltungen sind jedoch nicht erlaubt. Die Schutzmaßnahmen sind hier auch zu beachten.
Nun sind am Mittwoch, 15.04.2020 Entscheidungen der Bundesregierung und bekannt gegeben worden. Diesen werden die Entscheidungen der Landesregierung folgen. Am Freitag, 17. April 2020 fanden Gespräche von Vertretern der Kirchen im Bundesministerium des Inneren statt, in denen Schritte zur Ermöglichung von Gottesdiensten diskutiert
werden. Mit der Landesregierung steht die Diözese in Kontakt, um Rückwege aus der strikten Verboten zu erörtern. Sobald der Diözesanleitung in der kommenden Woche (ab dem 20 April) Konkreteres vorliegt, werden diese Informationen weitergegeben.
Der Vorsizende der Deutschen Bischofkonferenz: "Schrittweise möglichst bald nach dem 30. April 2020" könne das gottesdienstliche Leben langsam wieder aufgenommen werden.
Auf katholisch.de ist folgendes zu lesen:
Rückkehr zu Gottesdiensten: Deutsche Bischöfe legen Maßnahmen vor