Mund-Nasen-Schutz verpflichtend
für die Feier der Gottesdienste
Die Beschlussfassung der Konferenz der Ministerpräsidenten/-innen am Dienstag, 19. Januar 2021 bestätigt ausdrücklich die Praxis der Kirchen, Gottesdienste mit einem Hygiene- und Schutzkonzept abzuhalten.
Neben den schon bisher geltenden Maßgaben zur Feier der Gottesdienste in unseren Kirchen mit Beteiligung durch die Gemeinde tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als „medizinische Maske“ gelten sogenannte Einweg-OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Die Ordner am Eingang der Kirchen können den Gottesdienstbesuchern solche Masken anbieten (solange unser momentaner Vorrat reicht).